Leinenzwang (4)
BURGWEDEL/ISERNHAGEN (r/bs). Vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) gilt für Hunde in der freien Landschaft (Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft) wieder ein allgemein verbindlicher Leinenzwang.
Hundehalter müssen dafür sorgen, dass unter ihrer Aufsicht stehende Hunde in dieser Zeit angeleint bleiben.
Dieses Gebot gilt nicht für Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als...
BURGWEDEL (bs). Vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) gilt für Hunde in der freien Landschaft (Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft) wieder ein allgemein verbindlicher Leinenzwang. Hundehalter müssen dafür sorgen, dass unter ihrer Aufsicht stehende Hunde in dieser Zeit angeleint bleiben.
Dieses Gebot gilt nicht für Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde...
Auslaufmöglichkeit auf der Hundewiese
Brut- und Setzzeit: Leinenzwang für Hunde bis zum 15. Juli