Ungeimpfte sollen gemeldet werden
Datenerfassung und Zwangsgeld-Erhebung Region (r/gg). Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht gilt ab Mittwoch, 16. März. Danach dürfen Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen nur noch tätig sein, wenn sie gegen Covid-19 vollständig geimpft oder genesen sind – oder wenn sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Dafür ist das digitale Meldeportal „Mebi“ (Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht) von den Gesundheitsämtern freigeschaltet worden. Hierauf...