Betrunkener fährt gegen Zäune
Im Weiteren stellten die Beamten fest, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist und über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hildesheim wurde eine Sicherheitsleistung erhoben. Gegen den Fahrzeugführer wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet.