Öffentliche und private Anlagen bald geöffnet,
Hygieneregeln und Namenslisten angeordnet
Den Öffnungstermin am Montag, 11. Mai, und dass es auch um rechtliche Belange gehe, bestätigt Ulf Meldau, sowohl Vorsitzender des SV 06 Lehrte als auch stellvertretender Vorsitzender des Regionssportbundes, auf Marktspiegel-Nachfrage. Demnach müssen Übungsleiter Namenslisten der Sportler auf den Sportplätzen erstellen, damit im Sinn des Infektionsschutzes nachgeforscht werden kann, wer mit wem Kontakt hatte. Auf die Einhaltung der Hygieneregeln sollen Übungsleiter und Trainer achten, und sie müssten entsprechende Handlungsanweisungen auch persönlich unterschreiben.
Sogenannte Leitplanken gibt die Landesregierung zur sportlichen Betätigung auf Freiluft-Sportanlagen:
• einen ausreichend großen Personenabstand (zwei Meter)
• kontaktfreie Durchführung
• konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
• Umkleidekabinen und Gastronomiebereiche bleiben geschlossen
• Bekleidungswechsel und Körperpflege zu Hause
• Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen
• Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen bleibt untersagt
• keine Zuschauer
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkung von Sportarten, allerdings werden die Voraussetzungen für eine zulässige sportliche Betätigung im Freien in der Regel leichter bei der Ausübung von Individualsportarten erfüllt sein. Auch die Zahl der Trainierenden ist nicht vorgegeben. Entscheidend ist der Abstand zwischen den einzelnen Personen (zwei Meter). Hier geben die sportartspezifischen Konzepte des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Sportfachverbände Orientierungshilfen.
Ulf Meldau sagt dazu: " Wir freuen uns über die Öffnung, auch wenn der bürokratische Aufwand groß ist. Die Schließung in den vorigen Wochen hat uns finanziell weh getan, das ist nicht von der Hand zu weisen."