Wiederaufnahme des Schießbetriebs
Um die dann geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften zu erfüllen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Geöffnet werden nur die Schießstände, ein Aufenthalt im Gastraum ist nicht gestattet. Der Schützenverein weist darauf hin, dass der Außenbereich des Schützenhauses und der Schützenplatz ausreichend Platz bieten, sich unter Einhaltung der Abstandsregeln aufzuhalten. Sollte sich herausstellen, dass ein Schießbetrieb unter Einhaltung der Corona-Regeln nicht möglich ist, wird das Schießen sofort abgebrochen.
Entsprechen die Maßnahmen den Vorgaben, werden nach den Ferien weitere Termine angesetzt.