Hinweise zu Gremien-Sitzungen
Die Verwaltung gibt im Hinblick auf die aktuelle Situation in Bezug auf die vorherrschende „Covid-Pandemie“ folgende Hinweise zur Einhaltung besonderer Hygienevorschriften: Die Teilnehmerzahl beim Ortsrat ist begrenzt auf neun Ortsratsmitglieder, zwei Vertreter der Verwaltung, ein Pressevertreter sowie 15 Zuschauerinnen und Zuschauer.
Die Teilnehmeranzahl beim Ausschuss ist begrenzt auf 13 Ausschussmitglieder, vier Vertreter der Verwaltung, ein Pressevertreter sowie zwölf Zuschauerinnen und Zuschauer. Der Raum ist so aufgeteilt, dass unterschiedliche Eingänge von Rat/Verwaltung und Zuschauenden benutzt werden müssen. Diese sind entsprechend gekennzeichnet. Die Sitzordnung ist mit Sicherheitsabstand zwischen den Tischen und Zuschauerstühlen aufgestellt.
Der Einlass zur Sitzung für die Einwohnerinnen und Einwohner wird kontrolliert. Dies geschieht nach dem „Windhund-Prinzip“, d.h. die ersten 15 (Ortsratssitzung) bzw. 12 Personen (Ausschusssitzung) erhalten die Möglichkeit zur Teilnahme. Eine erhöhung der Teilnehmeranzahl ist leider aufgrund der vorhandenen Raumkapazitäten nicht möglich.
Im Eingangsbereich stehen Mittel zur Händedesinfektion bereit, die alle Anwesenden zu benutzen haben.
Alle Anwesenden sind dazu verpflichtet, ihre aktuellen Kontaktdaten in einer Anwesenheitsliste anzugeben, damit Infektionsketten lückenlos nachverfolgt werden können.