Angesichts der weiteren Ausbreitung des Coronavirus sind inzwischen Vorgaben zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich erlassen worden. So wurden unter anderem alle Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr geschlossen.
Die Stadt Burgwedel weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, der Zeitungsverkauf und Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte ausdrücklich ausgenommen von der Schließung sind.
Für diese Einrichtungen hat Stadt Burgwedel jetzt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die den genannten Verkaufsstellen eine Öffnung an Sonn- und Feiertagen ab dem 22. März 2020 ermöglicht. So können die Versorgung der Bevölkerung mit den notwendigen Gütern flexibel gestaltet und Menschenansammlungen vermieden werden. Eine Verpflichtung zur Öffnung besteht nicht.
Eine separate Antragstellung der einzelnen Verkaufsstellen, die von der Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung Gebrauch machen möchten, ist nicht erforderlich, heißt es in der Mitteilung der Stadtverwaltung Burgwedel.