Burgdorf: Brut- und Setzzeiten (4)
Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit in Feld und Flur gilt vom 1. April bis zum 15. Juli
Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli
BURGDORF (jk). Die Stadt Burgdorf weist darauf hin, dass während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen. Der Anleinzwang gilt vom 1. April bis zum 15. Juli. Ausgenommen sind Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung oder z. B. als Diensthunde von der Polizei eingesetzt werden. Die Missachtung der Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar,
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BURGDORF/UETZE (bs). Die Stadt Burgdorf weist darauf hin, dass nach § 33 Abs. 1 des Landeswaldgesetzes während der sogenannten Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit Hunde im Wald und in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen. Der Anleinzwang gilt vom 1. April bis zum 15. Juli. Ausgenommen sind Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung oder z. B. als Diensthunde von der Polizei eingesetzt werden. Die Missachtung...