Neue Regelung für Radfahrer
Für Kinder gilt dies nicht. Diese müssen bis zu ihrem 8. Geburtstag und dürfen bis zum 10. Geburtstag auf dem Fußweg fahren. Um den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und neuesten Richtlinien zum Radverkehr zu entsprechen, wurde die Freigabe des Radfahrens auf den Fußwegen aufgehoben. Dies dient insbesondere dem Schutz der Fußgänger.