Neue Regeln auf Wertstoffhöfen
Ab Donnerstag, 30. April, dürfen nun an geraden Kalendertagen nur Fahrzeuge anliefern, deren Kennzeichen mit einer geraden Ziffer endet, an ungeraden Kalendertagen nur Fahrzeuge mit ungerader Endziffer. Ein Auto mit dem Kennzeichen H-X 0001 darf also beispielsweise am 5., 7. Mai und so weiter anliefern, ein Auto mit dem Kennzeichen H-X 0002 hingegen am 2., 4. Mai und so weiter.