Wer übernimmt die Pflege der Angehörigen zu Hause?

Die meisten Pflegebedürftigen werden von Angehörigen versorgt. (Foto: Uwe Strachovsky/be.p)

Die Kosten für ambulante Dienste sollte man vergleichen

REGION. Die meisten der etwa 2,2 Millionen Pflegebedürftigen werden von Angehörigen zu Hause versorgt. Das mag zuweilen sehr persönliche Gründe haben, doch sicher nicht nur. Eine andere Ursache dürfte in den Preisen der ambulanten Pflegedienste liegen.
Beispiel: Frau Müller holt für ihren Vater, der allein in seiner Wohnung lebt, Angebote einiger Pflegedienste ein. Ihr Vater benötigt zweimal täglich Hilfe bei der „kleinen Körperpflege“, also An- und Auskleiden, Waschen, Mund- und Zahnpflege. Außerdem soll ihm Frühstück und Abendbrot – mit seinen Lebensmitteln – zubereitet und einmal pro Woche eingekauft werden. Zuzüglich der bei jedem Besuch anfallenden „Einsatzpauschale“ kommen allein für diese Hilfsleistungen durch einen ambulanten Pflegdienst rund 1.000 Euro im Monat zusammen. Extra zu bezahlen sind die Reinigung der Wohnung, das Wäschewaschen, die Begleitung zum Arzt. Auch das Mittagessen ist in dieser Rechung nicht drin - es würde beim Pflegedienst mit etwa 15 Euro pro Mahlzeit, und also mit über 340 Euro im Monat zu Buche schlagen.
Der Eigenanteil für Pflegedienste unterscheiden sich kaum von denen für Pflegeheime
Frau Müllers Vater hat Pflegestufe I und damit Anspruch auf 440 Euro von der Pflegekasse für die so genannten Sachleistungen des Pflegedienstes. Nimmt er dessen Hilfe in Anspruch, muss er also etwa 660 Euro aus eigener Tasche dazubezahlen. Das ist kein besonders teures Angebot: Der Deutsche Pflegering Hamburg hat an Fallbeispielen für die Hansestadt ausgerechnet, dass in Pflegestufe III trotz Zuschuss der Pflegekasse der Eigenanteil pro Monat ohne weiteres über 1.300 Euro im Monat liegen kann. Damit unterscheiden sich die Zusatzkosten für die professionelle ambulante Pflege wenig von denen für Pflegeheime.
Auch wegen dieser Preise nutzen über eine Million der Pflegebedürftigen eben keine Pflegedienste, sondern entscheiden sich für die Auszahlung des Pflegegeldes. Das sind in Pflegestufe I zwar nur 225 Euro statt der 440 Euro für den Pflegedienst, das Geld kann aber nach eigenem Gusto verwendet und beispielsweise an pflegende Angehörige weitergereicht werden.
Wer kann, sollte für den Pflegefall vorsorgen. Das gilt für gesetzlich wie privat Versicherte gleichermaßen, weil die Leistungen der Pflegepflichtversicherung identisch sind. Eine Variante ist eine private Pflegetagegeldversicherung. Je nach Pflegestufe zahlt sie die vereinbarte Summe aus, die frei verwendet werden kann, also auch zu Begleichung der restlichen Kosten für den Pflegedienst. Die Verbraucherzeitschrift „Finanztest“ rät, Verträge mit Dynamik abzuschließen. Ohne erneute Gesundheitsprüfung wird dabei die Versicherungssumme regelmäßig erhöht. Das ist nicht nur angesichts der Inflationsrate sinnvoll: Auch die Preise der ambulanten Pflegedienste werden regelmäßig erhöht.
Preise und Leistungen werden in den Ländern festgelegt
Und so kommen die Preise zustande: Die gesetzlichen Pflegekassen der einzelnen Bundesländer sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung vereinbaren mit den Kommunen als Träger der Sozialhilfe und mit den Verbänden der ambulanten Dienste einen Rahmenvertrag. Hier werden in so genannten Leistungskomplexen alle Dienstleistungen genau beschrieben und mit einer bestimmten Anzahl von Punkten versehen. So können etwa für die „Kleine Körperpflege“ 200 Punkte gelten. Danach handelt jeder zugelassene Pflegedienst mit den gesetzlichen Pflegekassen und der Kommune einen individuellen Vertrag aus. Entscheidend ist dabei der Preis pro Punkt des Leistungskataloges, der so genannte Punktwert, den jeder Pflegedienst bekommt. Das kann regional stark variieren: So kann ein Pflegedienst in Celle beispielsweise einen Punktwert von 3,59 Euro je 100 Punkte in Rechung stellen, einer in Hamburg 4,51 Euro. Hinzukommen können Einsatzpauschalen, Wegegelder oder Investitionszulagen, die in einigen Bundesländern üblich sind.
Wer die Preise vergleichen will, sollte also vor allem auf den Punktwert des Pflegedienstes sowie dessen Zusatzkosten achten. In den Ländern Hamburg und Berlin beispielsweise sind auf deren Internetseiten alle Anbieter samt Punktwerten aufgelistet. Bietet die eigene Kommune diesen Service nicht, sollte man die Pflegekasse um die entsprechenden Informationen bitten. (be.p)
Uwe Strachovsky

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