Rechtzeitig absichern für den Ernstfall

Rechtzeitig und rechtsverbindlich absichern bewahrt vor fatalen Folgen. (Foto: Avery Zweckform)

Eine Patientenverfügung ist sinnvoll

REGION. Unsere Lebenserwartung steigt, und die moderne Medizin ermöglicht heute eine lebensverlängernde Behandlung auch noch im schwersten Krankheitsfall. So sind wir mit neuen Fragen konfrontiert, wie zum Beispiel: Werde ich zum unmündigen Patienten im Demenz- oder Komazustand? Wer beachtet meine Behandlungswünsche, wenn ich mich nicht mehr äußern kann? Eine Patientenverfügung schreibt den eigenen Willen fest und gibt den Ärzten eine bindende Entscheidungsgrundlage. Wichtig ist, seinen Willen rechtzeitig und formal einwandfrei in Form einer Patientenverfügung festzuhalten. Was ist dabei zu beachten?
• Patientenverfügung in zweifacher Ausführung ausfüllen
• Beide Exemplare persönlich ausfüllen und unterschreiben
• Zusätzliche Wünsche mit einer separaten Unterschrift versehen
• Mindestens alle 2 Jahre die Verfügung durch die eigene Unterschrift bestätigen
• Empfehlung: ein Exemplar zu den eigenen Unterlagen legen und das zweite Exemplar an den Hausarzt, Angehörige oder Freunde geben
• Empfehlung für den Krankenhausaufenthalt: eines der beiden Exemplare an den behandelnden Arzt für die Krankenakte geben
• Die Patientenverfügung ist kein Ersatz für eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht. Wenn zusätzlich eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt wird, ist es sinnvoll, diese zusammen mit der Patientenverfügung aufzubewahren.
Wer auf der sicheren Seite sein will, greift zu Vordrucksets wie vom Formularbuchexperten Avery Zweckform. Diese sind stets auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung und enthalten alle relevanten Formulare: die Patientenverfügung in doppelter Ausführung, eine Betreuungsverfügung, eine Vorsorgevollmacht und zwei Hinweiskärtchen für den Geldbeutel.
Weitere Informationen unter www.avery-zweckform.eu. (mso)

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