Physiotherapie – ein anerkanntes Heilmittel

lps/Fg. Krankengymnastik ist ein Bestandteil ärztlich verordneter Physiotherapie. (Foto: AOK Mediendienst)

Alternativen zur medikamentösen Behandlungen

REGION. lps/Fg. Bei vielen Krankheitsbildern bietet die Physiotherapie eine wirksame Behandlungsmöglichkeit sowie eine Ergänzung und Alternative zur medikamentösen und operativen Behandlung.
Um eine Physiotherapie zu erhalten, braucht der Patient ein Rezept vom behandelnden Arzt. Er entscheidet zunächst, welche Therapie sinnvoll ist, um eine optimale Bewegungs- und Schmerzfreiheit wieder herzustellen.
Ein Heilmittelkatalog sieht vor, wie hoch die Gesamtverordnungsmenge ist, um das festgelegte Therapieziel zu erreichen. Liegt eine medizinische Begründung vor, kann der Arzt, obwohl die Gesamtverordnungsmenge ausgeschöpft ist, zusätzliche Behandlungen verordnen.
Auf den Heilmittelverordnungen wird außerdem festgehalten, wie oft der Patient pro Woche behandelt werden soll. Innerhalb von zehn Tagen, ab 1. Juli 2011: innserhalb von 14 Tagen, muss mit der Behandlung begonnen werden, soweit vom Arzt nichts anderes notiert wurde.
Die Kosten für die therapeutische Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, jedoch müssen in der Regel 10,- € Rezeptgebühr für die Verordnung, sowie 10 Prozent der Leistung vom Patienten entrichtet werden. In Einzelfällen kann eine Befreiung der Zuzahlung erfolgen. So sind Kinder generell von einer Zuzahlung befreit. Ob eine Befreiung erfolgen kann, sollte mit der Krankenkasse abgestimmt werden.
Den richtigen Therapeuten vor Ort findet man beispielsweise in der Lokalzeitung. In der Regel werden auch spezielle Ausbildungen und Behandlungsformen angegeben.

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