Pflegeberatung ist Pflicht

Mit der Pflegestufe ist es nicht getan. Wer Pflegegeld bezieht, muss mehrmals jährlich eine Pflegeberatung anfordern. (Foto: Felix Fischer/be.p)

Besuche müssen angefordert werden

REGION (r). Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird nach Berechnungen des Bundesfamilienministeriums bis 2030 auf fast drei Millionen steigen. Derzeit benötigen 2,2 Millionen Deutsche Pflege. 68 Prozent von ihnen wollen in ihrer Wohnung und in ihrem gewohnten Umfeld bleiben.
Sie werden im Alltag von Angehörigen und Freunden unterstützt. Um deren aufopferungsvolle Pflegetätigkeit finanziell zu honorieren, geben die meisten, die eine Pflegestufe haben und somit Pflegegeld beziehen, dieses Geld teilweise oder vollständig an die Pflegeperson weiter. Doch das Geld ist nur die eine Seite. Die andere ist: Es muss sichergestellt werden, dass es dem Pflegebedürftigen mit dieser Lösung gut geht, und dass die Pflegeperson nicht überfordert wird.
Deshalb schreibt der Gesetzgeber im Paragraf 37 des Sozialgesetzbuches XI vor, dass für den Bezug des Pflegegeldes eine regelmäßige Pflegeberatung zu Hause erforderlich ist. Die zu pflegende Person muss bei Pflegestufe I und II eine solche Beratung halbjährlich, bei Pflegestufe III vierteljährlich anfordern. Das ist nicht zu verwechseln mit der Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Vielmehr geht es bei diesen verlangten Beratungen darum, die Situation des Pflegebedürftigen in Augenschein zu nehmen, auf eventuelle Mängel aufmerksam zu machen und Lösungen zu finden. Auf welche Weise kann ich die Pflege mit den Ansprüchen meiner Familie besser vereinbaren? Woher bekomme ich Hilfsmittel? Sollten Teile der Pflege eventuell doch von Profis übernommen werden?
Für diese Beratungen kommen nur zugelassene Pflegeeinrichtungen oder eine anerkannte Beratungsstelle infrage. Gesetzlich Pflegeversicherte können ihre Pflegekasse nach geeigneten Ansprechpartnern fragen. Gibt es Pflegestützpunkte, können auch die weiterhelfen. Wer privat versichert ist, wendet sich an die Compass-Pflegeberatung. Sie ist bundesweit tätig und über die kostenfreie Rufnummer 0800-1018800 zu erreichen. Die Kosten für diese Hausbesuche trägt die Pflegeversicherung.
Um zu verhindern, dass Pflegegeld gekürzt oder gar ganz gestrichen wird, dürfen es Pflegebedürftige nicht versäumen, innerhalb der genannten Fristen diese Beratungsbesuche von sich aus anzufordern. Selbstverständlich kann das auch der Angehörige im Auftrag des Pflegebedürftigen veranlassen. (be.p)
Christina Fischer

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