Im Rausch an den Baum
Seit 2000 vervierfachte sich die Zahl der Drogendelikte im Straßenverkehr
REGION. (be.p) In der jugendlichen Partyszene spielen Designerdrogen wie Ecstasy nicht mehr die dominierende Rolle wie noch 2002. Das ist eine der Erkenntnisse einer neuen Studie, welche die Unfallforschung der Versicherer (UDV) jetzt vorgelegt hat. Bei Befragungen in Schulen und Diskotheken zum Thema „Illegale Drogen im Straßenverkehr“ kristallisierte sich eindeutig heraus, dass vor allem Cannabis und Marihuana - oft in Kombination mit Alkohol - konsumiert werden.
„Erschreckend ist, dass fast ein Viertel der Befragten schon einmal unter Drogeneinfluss Auto gefahren ist“, sagt UDV-Leiter Siegfried Brockmann. Die Folgen sind dramatisch: 2009 wurden rund 1.280 Menschen durch Drogenfahrten getötet oder verletzt. Leider ist hier keine rückläufige Tendenz zu bemerken. Seit dem Jahr 2000 stieg die Zahl der polizeilich registrierten Drogendelikte im Straßenverkehr von 6.000 auf 27.600. „Die Dunkelziffer ist wesentlich höher“, so Brockmann.
Ein positiver Drogenbefund nach einer Polizeikontrolle führt schnell zur Ernüchterung. Das Ergebnis erfährt man sofort, weil mittels Schnelltest an Ort und Stelle auch geringe Mengen an Drogen in Schweiß oder Speichel nachgewiesen werden können. Eine folgende Untersuchung in der Klinik oder auf der Polizeiwache machen das Ergebnis auch juristisch wasserdicht.
Im Unterschied zum Alkohol gibt es bei Drogen eine „Null-Promille-Grenze“. Der Führerschein kann also sofort entzogen und ein so genannter Idiotentest, die „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“, angeordnet werden. Letzterer kostet ab 500 Euro, ein Nachschulungskurs noch einmal so viel. Der erforderliche Nachweis, dass man clean ist, kostet weitere rund 100 Euro. Oft muss dieser Test mehrfach absolviert werden. Details zu den Folgen des „Fahrens unter Drogen“ findet man im Internet unter www.udv.de, wo auch die Informationskampagne „don´t drug and drive“ verlinkt ist. Dort steht auch der Hinweis, dass schon der Besitz von Drogen zum Führerscheinverlust führen kann. Die Fahrerlaubnisverordnung geht davon aus, dass sich Drogenkonsumenten nicht dazu eignen, ein Fahrzeug zu führen. Der UDV fordert intensivere Polizeikontrollen mit geschultem Personal vor allem in den bekannten Szenegegenden. (be.p)
Uwe Strachovsky






