„Goldstaub“ der Altersvorsorge
Nur bei neu abgeschlossenen Betriebsrenten verschiebt sich der Auszahlungsbeginn
Region (be.p) 2012 erhöht sich jener Anteil aus dem Bruttolohn, der steuer- und sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden kann. Die Obergrenze liegt dann bei 224 Euro im Monat beziehungsweise 2.688 Euro im Jahr. Auf diese Entgeltumwandlung haben Arbeitnehmer seit zehn Jahren einen Rechtsanspruch. Fachleute und Verbraucherschutzexperten empfehlen diese Art der Altersvorsorge. Nach Meinung von Stiftung Warentest beispielsweise sind Betriebsrenten „Gold wert“, weil sie faktisch nebenbei entstehen. Dieser Rechtsanspruch erstreckt sich allerdings nicht darauf, die Art der betrieblichen Altersversorgung frei zu wählen. Der Arbeitgeber entscheidet, welcher der so genannten Durchführungswege im Unternehmen stattfindet.
Mehr als die Hälfte aller Betriebsrenten in Deutschland stellen Direktzusagen dar. Hier verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinen Mitarbeitern im Alter oder bei Invalidität eine Rente zu zahlen, und er finanziert diese Rente in der Regel auch noch selbst. Es sind in erster Linie größere Unternehmen, die solche Zusagen treffen können. Die Direktversicherung dagegen gibt es eher bei kleinen Firmen, wobei der Arbeitnehmer zwar häufig die Kosten allein trägt, aber dabei Sozialversicherungsbeiträge und Steuern spart. Auf einer Direktversicherung können Arbeitnehmer von Rechts wegen bestehen, wenn die Firma keine andere Form anbietet.
Unabhängig von der betrieblichen Variante ist zu beachten, dass sich wegen der „Rente mit 67“ ab diesem Jahr die Laufzeit der Einzahlungsphase bei allen Durchführungswegen ändert: Für Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung ab 2012 verschiebt sich der Auszahlungsbeginn auf das 62. Lebensjahr. Für Altverträge gilt weiterhin, dass die Auszahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgt. Für die Frage, ob es sich um einen Altvertrag handelt oder nicht, ist dabei nicht der Abschluss des Vertrages etwa zwischen Arbeitnehmer und Direktversicherer ausschlaggebend. Entscheidend ist der Zeitpunkt - vor oder nach dem 1. Januar 2012 - der erstmaligen Erteilung der Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, zum Beispiel in Form einer Vereinbarung über Entgeltumwandlung. (be.p)
Andreas Brate






