Frist nicht eingehalten – Zehn Euro für jeden verlorenen Tag

Wer eine Pflegestufe beantragt, soll künftig Anspruch auf Zusendung des Gutachtens haben. (Foto: Felix Fischer/be.p)

Pflegegutachten sollen künftig fristgemäß erfolgen

REGION (be.p) Künftig sollen die gesetzlichen Pflegekassen zehn Euro pro Tag zahlen, wenn sie die Frist zur Erteilung des Pflegebescheides nicht einhalten. Das sieht der aktuelle Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die Pflegereform vor. Laut Gesetz soll der Betreffende zwar schon heute spätestens fünf Wochen nach der Antragstellung die Entscheidung über seine Pflegestufe im Briefkasten haben. Weil das in der Praxis nicht immer funktioniert, soll der Antragsteller künftig für jeden Tag Verzögerung die zehn Euro erhalten. Das Geld wird nicht mit den Pflegeleistungen verrechnet, er bekäme es also zusätzlich. Bedingung ist dabei, dass die Verzögerung nicht vom Antragsteller selbst verursacht wurde. Eine Ausnahme macht das Ministerium: Pflegebedürftige, die mindestens Stufe I haben und bereits in einer vollstationären Einrichtung leben, haben durch eine Verzögerung bei der Begutachtung keine Nachteile. Deshalb soll hier die Zehn-Euro-Regelung nicht gelten.
Zudem enthält der Entwurf zur Pflegereform die Festlegung, dass dem Betreffenden künftig ein konkreter Ansprechpartner bei der Pflegekasse genannt werden muss. Bisher ist das nicht verpflichtend. Außerdem ist als Neuerung vorgesehen, dass innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung eine neutrale und unabhängige Beratung erfolgt. Bei dieser Beratung muss unter anderem auch mitgeteilt werden, dass der Antragsteller Anspruch auf die Zusendung des Gutachtens und eine gesonderte Rehabilitationsempfehlung hat. Ob er davon Gebrauch macht, ist dann seine eigene Entscheidung.
Für gesetzlich Pflegeversicherte ist die jeweilige Pflegekasse für die Beratung zuständig. Wenn sie den Termin nicht einhalten kann, soll man laut Referentenentwurf einen Gutschein und Adressen von Beratungsstellen zugeschickt bekommen. Das können Pflegestützpunkte oder andere von der Pflegekasse empfohlene Einrichtungen sein. Für alle privat Pflegeversicherten ist die Compass-Pflegeberatung zuständig. Termine können unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-1018800 vereinbart werden. Sowohl die „hauseigenen“ als auch die externen Berater müssen die Zwei-Wochen-Frist einhalten und auf Wunsch auch in die Wohnung kommen. Die Beratung ist für den Pflegebedürftigen immer kostenlos - auch, wenn sie mehrfach in Anspruch genommen wir. (be.p)
Uwe Strachovsky

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