Die Reiseversicherung muss vor dem Abflug bezahlt sein

Wer sich vernünftig vorbereitet hat, kann den Urlaub unbeschwert genießen. (Foto: Dieter Malchow/be.p)

Die Mitversicherung der Kinder endet je nach Anbieter unterschiedlich

REGION. (be.p) Der Sommerurlaub rückt näher, und es wird Zeit, sich mit den konkreten Vorbereitungen zu befassen. Dazu gehört auch, seinen Versicherungsschutz zu überprüfen. Für jene, die ins Ausland fahren oder fliegen, ist nach Erkenntnissen der Verbraucherzeitschrift „Finanztest“ eine aktuelle Reise-Krankenversicherung unbedingt empfehlenswert. Das betrifft gesetzlich wie privat Versicherte gleichermaßen. Die Gesetzlichen zahlen überhaupt nur Behandlungen in der EU und einigen wenigen Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht - und das auch nur zu den in Deutschland üblichen Preisen. Landesspezifische Zuzahlungen sind aus eigener Tasche zu finanzieren. Privatversicherte sind zwar weltweit auch im Urlaub versichert. Doch wenn statt der regulären die Auslandsreise-Krankenversicherung die Behandlungskosten übernimmt, kann die Beitragsrückerstattung für leistungsfreie Jahre erhalten werden. Zudem bezahlen viele Privatversicherungen keinen Kranken-Rücktransport in die Heimat. Das ist generell nur durch die Auslandsreise-Police möglich.
Am einfachsten ist der Abschluss eines so genannten Jahresvertrages. Dieser gilt dann in der Regel für jeden Auslandsurlaub, der nicht länger als 42 Tage dauert. Manche Anbieter versichern auch Reisen bis 56 Tage am Stück. Man kann aber im Laufe des Vertragsjahres beliebig oft verreisen. Eine große Belastung für die Urlaubskasse ist der Versicherungsschutz nicht: Sehr gute Verträge sind laut „Finanztest“ für Einzelpersonen ab neun Euro pro Jahr zu haben, Familien zahlen etwa das Doppelte. Achtung: Wer seine Kinder in den Urlaub mitnimmt, sollte den Vertrag genau durchlesen. Denn je nach Anbieter endet die Mitversicherung der Kinder in der Familienpolice mit einem bestimmten Alter. Das kann mit 17, aber auch mit 24 sein. Danach braucht der Nachwuchs einen eigenen Vertrag.
Wichtig ist, dass man die Versicherung vor der Abreise abschließt und bezahlt. Das ist auch online problemlos möglich. Wer das allerdings erst im Gastland nachholt, ist zwar für den nächsten, nicht aber den aktuellen Auslandsurlaub versichert. (be.p)
Uwe Strachovsky

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