Die Privatrenten werden jetzt günstig besteuert

Der steuerpflichtige Anteil ist weit geringer als bei gesetzlichen Altersrenten

REGION. (be.p) So mancher Rentner schläft derzeit unruhig: Die Finanzbehörden prüfen akribisch alle Ruheständler auf mögliche Steuerschulden. Schon seit Jahren müssen Banken, Versicherungen, Versorgungsträger und nicht zuletzt die gesetzlichen Rentenversicherer alle Renten und Altersbezüge an den Fiskus melden. Ziel ist es, diejenigen herauszufischen, die seit Einführung des Alterseinkünftegesetzes 2005 eine Steuerschuld haben - vielfach, ohne es zu wissen. Hatten zunächst politische Rücksichtnahme wegen anstehender Wahlen und Softwareprobleme eine Auswertung der riesigen Datenmenge behindert, holen die Behörden mittlerweile auf.
Verbraucherschützer empfehlen Betroffenen, sich rasch noch freiwillig beim Fiskus zu melden. Denn in einigen Landesteilen erhielten Rentner bereits Post von ihrem Finanzamt. Der Inhalt: Eine Aufforderung zur Steuernachzahlung für die letzten Jahre. Bei den Steuern allein bleibt es nicht - sechs Prozent Zinsen pro Jahr werden aufgeschlagen, eventuell kommt eine Säumnisgebühr in nicht unbeträchtlicher Höhe hinzu.
Dennoch besteht kein Grund zur Panik. Nur jeder vierte Seniorenhaushalt ist betroffen. Viele geben schon seit Jahren ihre Einkommensteuererklärung ab. Wer sich mit dem Thema beschäftigt, muss wissen, wie die verschiedenen Renten besteuert werden:
Gesetzliche Altersrente
Der steuerpflichtige Anteil steigt von Jahr zu Jahr. Wer 2005 oder davor in Rente ging, bei dem lag dieser noch bei 50 Prozent. Im Umkehrschluss waren auch 50 Prozent steuerfrei. Wer 2011 erstmals eine Altersrente bezieht, bei dem fließen schon 62 Prozent der Bezüge in die Berechnung der Einkommensteuer ein. Bei 1.000 Euro Monatsrente berücksichtigt das Finanzamt also künftig stets 620 Euro monatlich oder 7.440 Euro jährlich. Jede Rentensteigerung hebt den steuerpflichtigen Teil der Rente an, da der steuerfreie Betrag als Geldsumme lebenslang festgeschrieben wird. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt pro Jahr bei 8.004 Euro für Alleinstehende, bei 16.008 Euro für Ehepaare - bezogen allerdings auf alle Einkünfte.
Riester-Rente
Riester-Verträge werden in der Einzahlungsphase durch Zulagen und Steuervorteile gefördert. Sie werden deshalb nachgelagert besteuert und gehen komplett in die Berechnung der Einkommensteuer ein.
Betriebsrente
Renten aus betrieblicher Altersversorgung sind zu 100 Prozent steuerpflichtig, wenn die Beiträge während des Arbeitslebens durch Entgeltumwandlung steuerfrei eingezahlt werden. Wurde jedoch eine Direktversicherung vor 2005 abgeschlossen, werden die Beiträge in der Regel pauschal versteuert. Bei der Auszahlung kann sich der Betriebsrentner dann entscheiden: Wählt er eine Kapitalausschüttung, ist diese komplett steuerfrei. Entscheidet er sich für eine Rente, wird diese dann mit dem so genannten Ertragsanteil besteuert.
Privatrente
Auch bei Renten aus privaten Versicherungsverträgen wird lediglich der Ertragsanteil herangezogen. Das für die Rente angesparte Guthaben besteht aus einem Sparanteil und den Erträgen in Form von Zinsen - und nur diese werden besteuert. Die Berechnung hat der Gesetzgeber am Renteneintrittsalter festgemacht: Je älter ein Versicherter zu Rentenbeginn, umso niedriger ist dieser Anteil. Wer mit 60 erstmals eine privat angesparte Zusatzrente bezieht, bei dem werden 22 Prozent seiner jährlichen Bezüge mit dem persönlichen Steuersatz für die Einkommensteuer verrechnet. Ist man bei Rentenbeginn bereits 65 Jahre alt, liegt der Anteil nur noch bei 18 Prozent. Bei einer angenommenen privaten Zusatzrente von 1.000 Euro - das sind 12.000 Euro im Jahr - müssen so nur 2.160 Euro jährlich in der Steuererklärung berücksichtigt werden. 9.840 Euro der Bezüge bleiben steuerfrei. Bei der Generation „Rente mit 67“ werden sogar nur 17 Prozent fällig.
Unfallrente:
Eine Verletztenrente der Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen spielt für den Fiskus keine Rolle. Es ist eine der wenigen Rentenarten, die kein steuerpflichtiges Einkommen darstellen.
Jede Rente hat also ihre eigene Besteuerungsvariante. Wer sein Einkommen nicht selbst ermitteln und womöglich steuermindernde Sachverhalte gegen rechnen kann, sollte sich zur Prüfung seiner fiskalischen Situation zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater begeben. Danach können die meisten Rentner wieder ruhig schlafen. (be.p)
Andreas Brate

 auf anderen Webseiten