Bonus zum privaten Vermögen

Wer seine vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag anlegt, wird vom Staat mit einer Zulage belohnt. Und auch der, der schon im eigenen Haus wohnt, braucht Geld - zum Beispiel für einen neuen Außenanstrich, den man ohne weiteres mit dem Bauspargeld finanzieren kann. (Foto: Uwe Strachovsky/be.p)

Die Arbeitnehmersparzulage muss jährlich beantragt werden

REGION (be.p) Wer die vermögenswirksamen Leistungen von seinem Arbeitgeber in einem Bausparvertrag anlegt, bekommt dafür einen staatlichen Zuschuss. Zusammen mit der Steuererklärung für 2011 kann die Sparzulage beim Finanzamt beantragt werden. Das ist auch gesondert möglich, wenn man keine Steuererklärung macht. Das Finanzamt braucht dazu die Bescheinigung der Bausparkasse über eingezahlte vermögenswirksame Leistungen. Dieser Nachweis, der Kontoauszug, wird von den Bausparkassen in der Regel jeweils zu Jahresbeginn an die Bausparer verschickt, zusammen mit der „Anlage VL“. Dieses Formular ist der Antrag für die Sparzulage.
Die Sparzulage beträgt neun Prozent der eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen. Die förderfähige Höchstsumme beträgt 470 Euro, die Zulage demnach maximal 42,30 Euro. Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmer, außerdem Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. Auch in Heimarbeit Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte sowie mithelfende Familienangehörige können die Zulage bekommen, wenn ein steuerlich anerkanntes Dienstverhältnis vorliegt. Das Finanzamt prüft die Einkommensgrenzen. Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 17.900 Euro im Kalenderjahr erhalten die Zulage; bei Zusammenveranlagung von Ehegatten darf die Einkommensgrenze von 35.800 Euro nicht überschritten werden. (be.p)
Wiltrud Hafercamp

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