Berufsvereinigung der Steuerberater

lps/Cb. Steuerfragen beim Hausbau sind zu klären. (Foto: Busche)

Steuerberaterkammer

REGION (r) lps/Cb. Wie andere Angehörige freier Berufe sind auch Steuerberaterinnen und Steuerberater berufsständisch organisiert. Die örtlich zuständigen Berufsvereinigungen sind die Steuerberaterkammern. In Deutschland gibt es mehr Steuerberaterkammern als Bundesländer, nämlich derzeit 21. Diese Kammern sind keine Vereine, sondern Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zusammen bilden sie die Bundessteuerberaterkammer.
Alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften sind Zwangsmitglieder einer Steuerberaterkammer. Das soll Rechtssicherheit besonders im Sinne der Mandantschaft gewährleisten. Rechtsgrundlage für die Errichtung, Organisation und Tätigkeit der Steuerberaterkammern sind die Paragraphen 73 ff. des Steuerberatergesetzes (StBerG). Die Kammern wachen fortlaufend über die Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder, die wiederum gemäß StBerG der Berufsaufsicht durch die Kammern unterliegen. Die Steuerberaterkammern müssen ihre Mitglieder in Fragen der Berufspflichten beraten und belehren. Sie wachen über die Erfüllung der Pflichten ihrer Mitglieder und nehmen das Recht der Rüge wahr. Pflichtverletzungen ahnden sie mit berufsrechtlichen Disziplinarmaßnahmen. Sie nehmen Beschwerden von Mandanten ihrer Mitglieder entgegen und führen bei Konflikten auf Antrag Vermittlungen durch. Dabei geht es allerdings grundsätzlich nicht um Streitigkeiten wegen der reklamierten Höhe einer Gebührenrechnung.
Für solche Konflikte sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ihren Mitgliedern gibt die Kammer Auskünfte zu Fragen der Berufspflichten, zur rechtlichen Ausgestaltung eines Zusammenschlusses mit anderen Berufsangehörigen, zu Fragen des Gebührenrechts und zu anderen Berufsrechtsfragen.

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