Bausparen für die Kaution

Möbel für die eigene Bude kann man durchaus mit dem Bausparguthaben bezahlen; das Bauspardarlehen hingegen gibt es nur für einen wohnwirtschaftlichen Zweck. (Foto: Birgit Malchow/be.p)

Für die mobile Einrichtung kann man das Guthaben nehmen

REGION (be.p) Irgendwann werden sie flügge, die lieben Kleinen. Dann heißt es: Mutti, ich zieh’ aus! Ob Einzimmerwohnung, möbliertes Zimmer, Wohngemeinschaft oder Studentenbude: Wohnen und Einrichten kosten Geld. Da ist gut dran, wer etwas auf der hohen Kante hat, zum Beispiel in Gestalt eines Bausparvertrages.
Bei einer Bausparsumme von 10.000 Euro und einer monatlichen Rate von rund 50 Euro sind nach etwa sieben Jahren circa 5.000 Euro angespart, und der Vertrag kommt in die Zuteilung. Der junge Bausparer kann dann ein zinsgünstiges Darlehen von 5.000 Euro in Anspruch nehmen. „Das Bauspardarlehen bekommt man immer nur für einen wohnwirtschaftlichen Zweck“, sagt Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen. Doch der Begriff ist weit gefasst und muss mit Immobilienerwerb nicht zwingend zu tun haben. Will der Sprössling beispielsweise in eine Mietwohnung ziehen und hat eine Kaution zu hinterlegen, kann er dafür Bausparguthaben und -darlehen nehmen. Der Bausparvertrag ist auch einsetzbar, um das Bad zu modernisieren, Wände zu tapezieren, die Elektroleitung neu zu verlegen.
Aber Achtung: Für alle baulichen Veränderungen muss man vom Vermieter das Einverständnis haben. Bevor der junge Bausparer zum Bauspardarlehen „ja“ sagt, sollte er sich erkundigen, ob das, was er vorhat, auch wirklich als „wohnwirtschaftlich“ gilt. Unter www.bausparkassen.de steht eine Liste der wohnwirtschaftlichen Verwendungszwecke. Computer, Waschmaschine oder Kleiderschrank gehören mit Sicherheit nicht dazu. Mobile Einrichtungsgegenstände kann man aber von seinem Bausparguthaben kaufen und auf das Darlehen verzichten. (be.p)
Wiltrud Hafercamp

 auf anderen Webseiten