Bausparen bleibt zeitgemäß

lps/Cb. Häuslebauer kassieren Bausparprämien. (Foto: Busche)

Prämien nicht verschenken

lps/Cb. Bausparen eignet sich bestens zur Vermögensbildung und zur Altervorsorge durch den Erwerb von Wohneigentum. Deshalb wird es seitens des Staates auch weiterhin gefördert. Um die staatliche Wohnungsbauprämie kassieren zu können, braucht man ein Bausparkonto. Das gibt es bei privaten Bausparkassen und den öffentlich-rechtlichen Landesbausparkassen. Neben dem Direktvertrieb bieten auch Banken und andere Finanzdienstleister Bausparverträge der Bausparkassen an.
Warum sollte man auf Geld verzichten, das der Staat freiwillig zur Verfügung stellt? Es gibt sogar unter den Bausparern nicht wenige, die ihr Anrecht auf Prämien und Steuervorteile aus Unkenntnis oder Nachlässigkeit verschenken. Für Altverträge, die vor 2010 abgeschlossen wurden, gilt noch der Vorteil, die staatliche Prämie nach Ablauf der Bindungsfrist von sieben Jahren auch ohne den Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung kassieren zu können. Bei Neuverträgen ist die Verwendung grundsätzlich nachzuweisen. Die Aufnahme eines Kredits ist allerdings nicht Bedingung. Eine Auszahlung des Guthabens ist nach Erreichen der Zuteilung möglich. Der Staat fördert die jährliche Einzahlung mit 8,8 Prozent (bis zu 512 Euro bzw. 1024 Euro bei Verheirateten). Sparzinsen werden dabei als Einzahlung gewertet. Wer nicht monatlich spart, kann seine Einzahlung bis Dezember aufschieben. Wirtschaftlicher ist es aber, Beträge regelmäßig zu sparen. Für die Prämien gelten Höchstbeträge des zu versteuernden jährlichen Einkommens. Sie liegen bei 25600 Euro für Alleinstehende und 51200 Euro für Verheiratete. Wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt, werden 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich 5,5 Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf Zinsen und Boni fällig.

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